Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dem Kauf Ihrer Resochron®-Uhr haben Sie eine gute Wahl getroffen. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und versichern, dass unsere Produkte strengen Qualitätskontrollen unterliegen.
Die Firma memon® gibt für Ihr Produkt eine 24-monatige Garantie gemäß nachstehender Bedingungen:
1. Garantieanspruch, Registrierung und Speicherung der Daten
Die Garantie kann in Anspruch genommen werden, wenn das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nachweislich während der 24-monatigen Garantiefrist aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern seine Funktionsfähigkeit verliert.
Der Garantieanspruch kann nur entstehen, wenn der Eingang der Garantiekarte innerhalb von vier Wochen nach Kaufdatum bei memon® registriert wird.
Eine Registrierung ist nur möglich, wenn sich der Käufer mit der Speicherung seiner auf dieser Garantiekarte angegebenen Daten einverstanden erklärt.
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit von 24 Monaten nach Kaufdatum geltend gemacht werden.
Die Garantie kann nur unter Vorlage des Kaufbeleges und nach vorheriger Registrierung durch Absendung dieser Garantiekarte geltend gemacht werden.
Die 24-monatige Garantie von memon® hat keine Auswirkungen auf die Gewährleistungshaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer.
2. Garantieleistung
Der Garantieanspruch wird nach Wahl der Firma memon® entweder durch eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz des Produktes erfüllt.
3. Ausnahmen der Garantie
Von der Garantie ausgenommen sind
- Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen sowie Mängel, welche auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind,
- Mängel, welche aufgrund nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, mangelnder Wartung oder Pflege zurückzuführen sind,
- Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden,
- äußere Einwirkungen jeder Art, wie Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag,
- Mängel, welche durch höhere Gewalt entstanden sind.
Sendet der Käufer das Produkt an den Verkäufer bzw. an memon® direkt ein, liegen die Transportkosten und das Transportrisiko, soweit zulässig, beim Käufer.
Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel werden durch diese Garantie nicht begründet.
4. Voraussetzung der Garantieleistung
Voraussetzung für die Garantieleistung ist zudem, dass Wartungs- und Pflegearbeiten des Produktes in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt durchgeführt und dass sämtliche Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung beachtet wurden.
5. Zuständigkeit der Prüfung und Abwicklung
Garantiegeber und zuständig für die Prüfung und Abwicklung des Garantieanspruches ist die memon® Umwelttechnologie GmbH.
6. Geltungsbereich
Die Garantie gilt für die Resochron®-Uhr.
7. Garantiefrist
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Frist in Gang. Die Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts.
memon® Umwelttechnologie GmbH




